Bauzaunbanner im Standardformat (340 x 173)
Die Maße der Bauzaunbanner sind genau auf die Größe von Bauzäunen (z.B. der Firmen Heras oder Hago) abgestimmt.
Wählen Sie das leichte und luftdurchlässige Mesh-Gewebe oder die vollkommen blickdichten PVC-Planen. Wir bedrucken unsere Bauzaunbanner mit Ihrem Wunschmotiv.
- Optimale Passgröße für jeden Bauzaun
- Auch im Wunschformat erhältlich
- Richtiges Material für alle Einsatzorte (Mesh / PVC-Planen / PVC reflektierend / Airtex / Textil-Mesh)
- B1-zertifiziert – schwer entflammbar
- Wetterfest und UV-beständig
Unsere Bauzaunbanner bieten nicht nur einen optimalen Sichtschutz auf jeder Baustelle, sondern stellen zugleich eine effektive Werbefläche für Ihre Botschaften dar. Bauzaunbanner mit dem Maß 340cm x 173cm passen auf jeden Bauzaun. Wir drucken Ihr Logo oder Wunschmotiv in gestochen scharfer Druckqualität auf Ihren Bauzaunbanner, bei unschlagbar günstigen Preisen. Nutzen Sie die Bauzaunwerbung für Ihr Unternehmen - Einfach, schnell und preiswert.
Wir bedrucken Ihre Bauzaunbanner in CMYK
Im hochauflösenden Digitaldruck einseitig (4/0-farbig, CMYK) bedruckt erstrahlen Ihre Motive farbintensiv und realistisch.
Ein unbedruckter Bauzaunbanner im Standardformat wäre Ihnen lieber? Folgen Sie einfach dem Link.
Das richtige Material für Ihren Bauzaunbanner finden
- 300g Mesh-Gewebe: durch seine Gitternetz-Struktur ist dieses Material luftdurchlässig. Der Mesh Werbebanner eignet sich perfekt für windige Standorte.
- 500g PVC-Plane: dieses robuste und blickdichte Gewebe wird wegen seiner hohen Widerstandsfähigkeit im Außenbereich verwendet. In Kombination mit dem Bauzaun eignet es sich besonders gut für den Sichtschutz.
- 500g PVC-Plane reflektierend: mit der reflektierenden PVC-Plane machen Sie selbst bei Dunkelheit auf sich aufmerksam. Werden diese Planen durch Licht angestrahlt, reflektieren sie, ähnlich wie Verkehrsschilder.
- 130g Airtex: der Textilstoff ist besonders leicht und luftdurchlässig. Auch der Transport ist extrem einfach, da man die Baustellenbanner einfach falten kann.
- 130g Textil-Mesh: hierbei handelt es sich ebenso um einen Textilstoff, jedoch mit weitaus feinlöchrigeren Poren als bei Airtex.
Umweltfreundliche Materialien:
- 225g Mesh-Gewebe PVC-frei: PVC-haltige Planen enthalten sogenannte Phthalate, die als Weichmacher dienen. Unsere Green Mesh Polyester-Planen sind PVC-frei und damit 100% recyclebar.
- 400g Plane PVC-frei: PVC-haltige Planen enthalten sogenannte Phthalate, die als Weichmacher dienen. Unsere umweltfreundlichen Polyester-Planen sind PVC-frei und damit 100% recyclebar.
Alle Materialien sind resistent gegen Hitze, Kälte, Feuchtigkeit und UV-Strahlung.
Bauzaunplanen Maße - 340cm x 173cm
Das Standardformat unserer Bauzaunbanner beträgt 340cm x 173cm.
Selbstverständlich sind unsere Bauzaunplanen auch in Ihren alternativen Wunschformaten erhältlich. Um diese zu konfigurieren, besuchen Sie bitte das Produkt Bauzaunbanner im Wunschformat in unserem Online-Shop.
Randverstärkt und mit stabilen Metallösen
Zudem werden alle Bauzaunplanen randverstärkt und je nach Wunsch alle 25cm oder alle 50cm mit robusten Metallösen geöst. Dies sichert den festen Sitz und die einfache Anbringung am Wunsch-Standort.
Laden Sie Ihre Druckdaten hoch
Sobald Sie sich für ein Produkt entschieden und Ihre Wunschkonfiguration eingegeben haben, müssen Sie nur noch Ihre Druckdaten hochladen. Wir prüfen kostenlos für Sie, ob Ihre Daten druckfähig sind. Sollten Ihre hochgeladenen Daten nicht zum optimalen Druckergebnis führen, werden Sie selbstverständlich umgehend informiert. Das bietet Ihnen die Gelegenheit verbesserte Daten hochzuladen, oder unseren kreativen Grafikservice zu buchen. Profitieren Sie gerne auch von der persönlichen und kompetenten Betreuung unseres Teams – schnell und unkompliziert.
Zusätzlich zu Bauzaunbannern statten wir Sie gerne auch mit weiteren Bannern rund um die Baustelle aus, wie zum Beispiel mit Containerbannern, Gerüstplanen oder Kranplanen.
Finden Sie alle unsere Banner & Planen in der Übersicht.
- Allgemeine Informationen
Kontakt, Telefonnummer, Adresse - Absperrungen
Absperrungen, Sichtschutz - Veranstaltungen
Festivals, Sportveranstaltungen, Konzerte, Messen, Konferenzen und Neueröffnungen - Imagewerbung
Logo, Unternehmenskommunikation - Sicherheitshinweise
Sicherheitsgebotszeichen - Wegweiser
- Personalmarketing
Jobangebote, Ausbildungsplätze
- Optimale Passgröße für jeden Bauzaun
- Auch im Wunschformat erhältlich
- Richtiges Material für alle Einsatzorte (Mesh / PVC-Plane / PVC reflektierend / Airtex)
- B1-zertifiziert – schwer entflammbar
- Wetterfest und UV-beständig
- Randverstärkt und nach Wunsch geöst
- Mehrere Motive pro Auftrag möglich
Genehmigungen für Bauzaunbanner – gar nicht so kompliziert wie man meint
Mit Bauzaunbannern für Ihr Unternehmen oder Veranstaltung zu werben ist eine beliebte und effiziente Vorgehensweise.
Trotzdem stellt sich hier immer wieder die Frage nach Genehmigungen. Darf ich meinen Bauzaun hier aufstellen, meinen Banner dort aufhängen und grundsätzlich Werbung machen?
Für den Fall dass dies nur mit Genehmigung möglich ist, wo kann ich mir diese denn überhaupt einholen?
Der entscheidende Grundsatz lautet zunächst: Die Frage, ob eine Genehmigung eingeholt werden muss, ist nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Sache der einzelnen Bundesländer. Diese können entscheiden, ob es sich bei Bauzaunbannern um genehmigungsbedürftige Außenwerbung handelt oder nicht. Viele Länder geben sogar den einzelnen Gemeinden oder Städten die Befugnis, Abweichungen zu treffen. Eine gezielte und rechtssichere Auskunft, ob Sie beim Aufstellen von Bauzaunbannern ortsspezifische Regelungen beachten müssen, finden Sie beim lokal zuständigen Landratsamt.
Die wichtigsten Grundsätze, ob Bauzaunwerbung aufgestellt werden darf und wann bzw. wo man sich eine Genehmigung einholen muss, haben wir kurz und übersichtlich für Sie zusammengefasst.
Lassen Sie uns zwischen 3 Szenarien unterscheiden:
- Aufstellen von Bauzaunbannern ist ohne Genehmigung erlaubt
- Aufstellen von Bauzaunbannern ist im Falle einer Genehmigung erlaubt
- Aufstellen von Bauzaunbannern ist in keinem Fall erlaubt
Zu 1) Aufstellen von Bauzaunbannern ist ohne Genehmigung erlaubt:
Grundsätzlich gilt: In den meisten Fällen wird eine Genehmigung für Bauzaunbanner benötigt. Was viele wohl verwundern dürfte – dies gilt auch für Ihren Privatgrund.
Jedoch gibt es einige Ausnahmefälle, in denen eben keine Genehmigung benötigt wird. Diese sind anbei aufgelistet
(Quelle: Bundesland Bayern, Art. 57 BNr. 12 BayBO sowie Bundesland Nordrhein-Westfalen, §62, Nr. 12 BauO NRW):
- Ihre Werbefläche ist kleiner als 1 Quadratmeter;
- Werbung für Veranstaltungen darf genehmigungsfrei ab 14 Tage vor und nach Ihrem Event aufgestellt werden;
- Weihnachtswerbung ist in der Zeit vom 01.10. bis 31.12. von der Genehmigungspflicht ausgenommen;
- Werbung, die nicht vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind;
- Vorübergehende Werbemaßnahmen, wie beispielsweise für Aus- und Schlussverkäufe, dürfen bis zu einer max. Dauer von 2 Monaten genehmigungsfrei im Außenbereich aufgestellt werden, sofern sich diese direkt vor Ihrem Geschäft befinden. Bitte achten Sie hierbei, dass es sich tatsächlich um zeitlich begrenzte Werbung handeln muss. Dauerhafte Maßnahmen sind genehmigungspflichtig.
-> Kleiner Exkurs hierzu: Dekorationen von Schaufenstern bzw. Auslagen darin sind von der Genehmigungspflicht ausgenommen, sofern nicht mehr als 30% Ihres Schaufensters von Werbung bedeckt ist; - In folgenden örtlichen Gegebenheiten gilt generell keine Genehmigungspflicht: Industrie- /Gewerbegebiete an der Stätte der Leistung (z.B. an Baustellen), Sportanlagen, Flugplätze, Ausstellungs- / Messegelände (max. Höhe von 10 Meter)
Die Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) begrenzt hingegen den Begriff der Werbeanlage in §2. Dies hat zur Folge, dass Bauzaunbanner an Baustellen, sofern sie sich auf das Bauvorhaben beziehen, generell genehmigungsfrei sind.
Zu 2) Aufstellen von Bauzaunbannern ist im Falle einer Genehmigung erlaubt:
Wie bereits erwähnt wird die Genehmigungspflicht im Fall von Werbeanlagen nicht bundeseinheitlich geregelt.
Einen groben Überblick, der in den meisten Fällen Geltung tragen sollte, finden Sie anbei:
- Für das Aufstellen/Anbringen von Bannern auf Ihrem Privatgrundstück wird eine Baugenehmigung für Werbeanlagen benötigt, insbesondere dann, wenn Ihre Werbung von außen einsehbar ist.
Beachten Sie hierbei, dass es nicht reicht sich einmalig eine Genehmigung einzuholen. Sobald das Motiv Ihrer Werbung (wenn auch nur farblich) angepasst wird, wird eine neue Genehmigung benötigt; - Im öffentlichen Bereich ist eine Sondergenehmigung vom Bauamt zu beantragen;
- Dauerhafte Werbemaßnahmen vor Ihrem Geschäft / Ort der Veranstaltung sind genehmigungspflichtig;
- Exkurs: Schaufensterwerbung, sofern mehr als 30% Ihrer Glasfenster beklebt sind.
Ausgenommen hiervon sind Werbemaßnahmen, die bereits unter Punkt 1 beschrieben wurden.
Und wo kann ich mir nun diese Genehmigung für einen der oben beschriebenen Fälle einholen?
In jedem Fall ist das für Ihre Region zuständige Bauamt eine gute Anlaufstelle.
Um Ihnen die Suche zu erleichtern, finden Sie anbei eine Übersicht aller Bauämter in Deutschland, die ganz einfach über Ihre Postleitzahl zu eruieren ist:
https://web2.cylex.de/verzeichnis/Deutschland/bauaemter/
In der Regel sollte der Prozess der Genehmigungseinholung nicht länger als 3 Monate dauern.
Zu 3) Aufstellen von Bauzaunbannern ist in keinem Fall erlaubt:
Zur Sicherheit der Allgemeinheit gibt es jedoch auch Situationen, in denen in keinem Fall Bauzaunbanner bzw. generell Werbung aufgestellt werden darf.
Hierzu gehören folgende Fälle:
- Die Verkehrssicherheit wird behindert, indem Ihre Werbung die Sicht auf Verkehrsschilder, Ampeln oder für den Straßenverkehr wichtige Einrichtungen verdeckt;
- Falls Werbung als störend empfunden wird, da sie in zu großer Häufung auftreten;
- Werbung an öffentlichen, repräsentativen oder städtebaulich hervorragenden Gebäuden;
- Werbung, die den Blick auf Grünflächen verdeckt;
- Werbung, die das Straßen-, Orts- oder Landschaftsbild stört;
- Werbung, die sich unmittelbar an Bäumen, Ufern, Böschungen, Masten oder Brücken befindet.
Sollten Sie dennoch Bauzaunbanner oder andere Werbung in diesen Bereichen oder in genehmigungspflichtigen Bereichen ohne vorherige Einholung einer Genehmigung aufstellen, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. Dieses richtet sich gegen den Betreiber der Werbung.
Wir hoffen wir konnten Ihnen einen umfangreichen Überblick über das Thema „Genehmigung von Bauzaunbannern“ liefern.
Möchten Sie noch zu weiteren Themen rund um Ihren Bauzaunbannern beraten werden? Setzen Sie sich jederzeit sehr gerne mit uns in Verbindung. Wir sind gerne für Sie da:
Telefon: 08571/6022850
E-Mail: info@laforma-druck.de
Oder im persönlichen Live-Chat am rechten unteren Bildschirmrand
Ihr Laforma Druck Team