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Bauzaunwerbung Genehmigung
Werbung mit Bauzaunbannern ist beliebt und effizient, aber oft genehmigungspflichtig. Ob eine Genehmigung nötig ist, variiert je nach Bundesland und teils sogar nach Gemeinde. Wir haben die wichtigsten Grundsätze zur Genehmigungspflicht für Sie zusammengefasst.
Sicherheitsvorschriften für Baustellenbanner
Werbung mit Bauzaunbannern für Unternehmen oder Veranstaltung ist beliebt und effizient. Doch oft stellt sich die Frage nach Genehmigungen: Darf ich meinen Bauzaun hier aufstellen, meinen Banner dort aufhängen und grundsätzlich Werbung machen?
Regionale Unterschiede:
Die Frage, ob eine Genehmigung eingeholt werden muss, ist nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Sache der einzelnen Bundesländer. Diese können entscheiden, ob es sich bei Bauzaunbannern um genehmigungsbedürftige Außenwerbung handelt oder nicht. Viele Länder geben sogar den einzelnen Gemeinden oder Städten die Befugnis, Abweichungen zu treffen. Eine gezielte und rechtssichere Auskunft, ob Sie beim Aufstellen von Bauzaunbannern ortsspezifische Regelungen beachten müssen, finden Sie beim lokal zuständigen Landratsamt.
Lassen Sie uns zwischen 3 Szenarien unterscheiden:
- Aufstellen von Bauzaunbannern ist ohne Genehmigung erlaubt
- Aufstellen von Bauzaunbannern ist mit Genehmigung erlaubt
- Aufstellen von Bauzaunbannern ist in keinem Fall erlaubt
Szenario 1: Aufstellen von Bauzaunbannern ist ohne Genehmigung erlaubt
Grundsätzlich gilt: In den meisten Fällen wird eine Genehmigung für Bauzaunbanner benötigt. Was viele wohl verwundern dürfte – dies gilt auch für Ihren Privatgrund. Jedoch gibt es einige Ausnahmefälle, in denen eben keine Genehmigung benötigt wird. Diese sind anbei aufgelistet (Quelle: Bundesland Bayern, Art. 57 BNr. 12 BayBO sowie Bundesland Nordrhein-Westfalen, §62, Nr. 12 BauO NRW):
- Ihre Werbefläche ist kleiner als 1 Quadratmeter;
- Werbung für Veranstaltungen darf genehmigungsfrei ab 14 Tage vor und nach Ihrem Event aufgestellt werden;
- Weihnachtswerbung ist in der Zeit vom 01.10. bis 31.12. von der Genehmigungspflicht ausgenommen;
- Werbung, die nicht vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind;
- Vorübergehende Werbemaßnahmen, wie beispielsweise für Aus- und Schlussverkäufe, dürfen bis zu einer max. Dauer von 2 Monaten genehmigungsfrei im Außenbereich aufgestellt werden, sofern sich diese direkt vor Ihrem Geschäft befinden. Bitte achten Sie hierbei, dass es sich tatsächlich um zeitlich begrenzte Werbung handeln muss. Dauerhafte Maßnahmen sind genehmigungspflichtig.
-> Kleiner Exkurs hierzu: Dekorationen von Schaufenstern bzw. Auslagen darin sind von der Genehmigungspflicht ausgenommen, sofern nicht mehr als 30% Ihres Schaufensters von Werbung bedeckt ist; - In folgenden örtlichen Gegebenheiten gilt generell keine Genehmigungspflicht: Industrie- /Gewerbegebiete an der Stätte der Leistung (z.B. an Baustellen), Sportanlagen, Flugplätze, Ausstellungs- / Messegelände (max. Höhe von 10 Meter) Die Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) begrenzt hingegen den Begriff der Werbeanlage in §2. Dies hat zur Folge, dass Bauzaunbanner an Baustellen, sofern sie sich auf das Bauvorhaben beziehen, generell genehmigungsfrei sind.
Die Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) begrenzt hingegen den Begriff der Werbeanlage in §2. Dies hat zur Folge, dass Bauzaunbanner an Baustellen, sofern sie sich auf das Bauvorhaben beziehen, generell genehmigungsfrei sind.
Szenario 2: Aufstellen von Bauzaunbannern ist mit Genehmigung erlaubt
Wie bereits erwähnt wird die Genehmigungspflicht im Fall von Werbeanlagen nicht bundeseinheitlich geregelt. Einen groben Überblick, der in den meisten Fällen Geltung tragen sollte, finden Sie anbei:
- Für das Aufstellen/Anbringen von Bannern auf Ihrem Privatgrundstück wird eine Baugenehmigung für Werbeanlagen benötigt, insbesondere dann, wenn Ihre Werbung von außen einsehbar ist. Beachten Sie hierbei, dass es nicht reicht sich einmalig eine Genehmigung einzuholen. Sobald das Motiv Ihrer Werbung (wenn auch nur farblich) angepasst wird, wird eine neue Genehmigung benötigt;
- Im öffentlichen Bereich ist eine Sondergenehmigung vom Bauamt zu beantragen;
- Dauerhafte Werbemaßnahmen vor Ihrem Geschäft / Ort der Veranstaltung sind genehmigungspflichtig;
Exkurs --> Schaufensterwerbung, sofern mehr als 30% Ihrer Glasfenster beklebt sind.
Szenario 3: Aufstellen von Bauzaunbannern ist in keinem Fall erlaubt
Zur Sicherheit der Allgemeinheit gibt es jedoch auch Situationen, in denen in keinem Fall Bauzaunbanner bzw. generell Werbung aufgestellt werden darf. Hierzu gehören folgende Fälle: Die Verkehrssicherheit wird behindert, indem Ihre Werbung die Sicht auf Verkehrsschilder, Ampeln oder für den Straßenverkehr wichtige Einrichtungen verdeckt; Falls Werbung als störend empfunden wird, da sie in zu großer Häufung auftreten; Werbung an öffentlichen, repräsentativen oder städtebaulich hervorragenden Gebäuden; Werbung, die den Blick auf Grünflächen verdeckt; Werbung, die das Straßen-, Orts- oder Landschaftsbild stört; Werbung, die sich unmittelbar an Bäumen, Ufern, Böschungen, Masten oder Brücken befindet. Sollten Sie dennoch Bauzaunbanner oder andere Werbung in diesen Bereichen oder in genehmigungspflichtigen Bereichen ohne vorherige Einholung einer Genehmigung aufstellen, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. Dieses richtet sich gegen den Betreiber der Werbung.
Und wo kann ich mir nun diese Genehmigung für einen der oben beschriebenen Fälle einholen?
In jedem Fall ist das für Ihre Region zuständige Bauamt eine gute Anlaufstelle. Um Ihnen die Suche zu erleichtern, finden Sie anbei eine Übersicht aller Bauämter in Deutschland, die ganz einfach über Ihre Postleitzahl zu eruieren ist: https://web2.cylex.de/verzeichnis/Deutschland/bauaemter/ In der Regel sollte der Prozess der Genehmigungseinholung nicht länger als 3 Monate dauern.
Beratung zu Bauzaunbannern
Wir hoffen wir konnten Ihnen einen umfangreichen Überblick über das Thema „Genehmigung von Bauzaunbannern“ liefern. Möchten Sie noch zu weiteren Themen rund um Ihren Bauzaunbannern beraten werden? Setzen Sie sich jederzeit sehr gerne mit uns in Verbindung. Wir sind gerne für Sie da:
Telefon: 08571/6022850
E-Mail: info@laforma-druck.de
Oder im persönlichen Live-Chat am rechten unteren Bildschirmrand